Klasse A

Die Klasse A berechtigt zum Fahren von :
(alte Klasse 1/1a)

Krafträdern, auch mit Beiwagen und
Dreirädrige Kraftfahrzeuge  (Trikes) mit einer Leistung von mehr als  15 kW.

 

Die Ausbildung:


Die Klasse A kann auf mehrere Arten erworben werden:


1. Stufenaufstieg
Wer die Klasse A2 besitzt, kann nach zwei Jahren ganz einfach nur mit einer
verkürzten praktischen Prüfung die Klasse A erwerben
Es ist keine theoretische oder praktische Ausbildung nötig.
(Was nicht heißt, das man keine Fahrstunden braucht, aber nur so viele wie nötig!)
Das gilt übrigens auch für “Altführerscheine”, also Führerscheine der Klassen 2, 3 und 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden.


2. Direkteinstieg
Wer keinen Motorradführerschein besitzt, aber das Mindestalter von 24 Jahren erreicht hat,
kann die Klasse A auch direkt erwerben, dann aber mit theoretischer und praktischer Ausbildung und Prüfung! (siehe unten)


3. Aufstieg innerhalb der 2- Jahresfrist
Wer die Klasse A2 besitzt, aber vor Ablauf der 2- Jahresfrist das Mindestalter erreicht, darf auch die Klasse A erwerben,
allerdings  mit Ausbildung (reduzierte Sonderfahrten + theoretische und praktische Prüfung!)


Mindestalter: 24 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden allgemeinen Unterricht und
4 Doppelstunden Klassen spezifischen Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der allgemeine Unterricht auf 6 Doppelstunden)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12 bzw. 6,
diese teilen sich folgendermaßen auf:
Bei Ersterteilung (Direkteinstieg): 

                                             
Überlandfahrten:  5 std.          
                                              Autobahnfahrten: 4 std.         
                                              Beleuchtungsfahrten: 3 std.


Bei Erweiterung von Klasse A/b, A1(1b):
(Hierbei zählt auch der sogenannte "Papierführerschein", wer also vor dem 01.04.1980 die Klasse 3 erworben hat, als Erweiterung!)

                                       Überlandfahrten:           3 std.     
                                       Autobahnfahrten:          2 std.   
                                       Beleuchtungsfahrten:    1 std.

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt min. 60 min./ Stufenaufstieg 40 min.

 

Yamaha MT 07 geeignet für Klasse A, A2