Klasse AM

 

Die Klasse "AM" berechtigt zum Fahren von :
(alte Klasse 4 bzw. M)

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit  Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h  mit Elektromotor oder andere mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart  bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei  Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max.  Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW  Nenndauerleistung.


 


Die Ausbildung:

Mindestalter: 15 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung
max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden allgemeinen Unterricht und
2 Doppelstunden Klassen spezifischen Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
Die Ausbildung darf auf einem Automatik-Fahrzeug stattfinden! Trotzdem gibt es, anders als bei den anderen Klassen, keinen Automatik-Eintrag im Führerschein! Gesetzlich vorgeschriebene Sonderstunden gibt es bei der Klasse AM nicht!
(Mindestalter 15 Jahre nur als Versuchsmodell in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und natürlich Thüringen.)
Problem!! in den Grenznahen Gebieten zu Hessen und Bayern ist das Befahren in diese Länder untersagt. (Bsp. Grabfeld z.B. Berkach, Behrungen, Mendhausen usw. nach Mellrichstadt bzw. Bad Königshofen (Bayern) ist Verboten.!)

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 min

 

Motorroller 45 km/h