| Klasse A1
Die Klasse "A1" berechtigt zum Führen von:
Motorräder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit 80 km/h gefahren werden. Zugangsvoraussetzungen: - Mindestalter 16 Jahre - Personalausweis oder Reisepass - Sehtestbescheinigung - DRK-Schein - 1 Passbild Dauer der Ausbildung Theoretische Mindestausbildung - 12 Doppelstunden Grundstoff - 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Praktische Mindestausbildung - Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt) - 5 Überlandfahrten - 4 Autobahnfahrten - 3 Nachtfahrten |
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