Klasse A1

 

Die Klasse "A1" berechtigt zum Führen von:

 

Motorräder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit 80 km/h gefahren werden.

Zugangsvoraussetzungen:

- Mindestalter 16 Jahre

- Personalausweis oder Reisepass

Anne übt....

Anne übt .....

- Sehtestbescheinigung

- DRK-Schein

- 1 Passbild

Dauer der Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung

- 12 Doppelstunden Grundstoff

-  4  Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung

   ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und 

   den Lernfortschritt)

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Nachtfahrten