Klasse BE
Die Klasse "BE" berechtigt zum Fahren von : |
Kraftwagen der Klasse B (PKW + LKW) mit Anhänger sofern der Anhänger mehr als 750 kg zGM, aber nicht mehr als 3500 kg zGM hat bzw. nicht unter die Ausnahmeregel (siehe Klasse B/B96) fällt |
Die Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren) Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Bevor die Prüfung für die Klasse BE abgenommen wird, muss die Prüfung für die Klasse B bestanden sein! Eine theoretische Ausbildung und Prüfung gibt es für die Klasse BE nicht! (Wird bereits mit der Klasse B erledigt.) Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 5, diese teilen sich folgendermaßen auf: |
Überlandfahrten: 3 std.
Autobahnfahrten: 1 std.
Beleuchtungsfahrten: 1 std.
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt min. 45 min.