| Klasse B / B17Übersicht zur Ausbildung Kraftwagen bis zu einem max. zul. Gesamtgewicht von 3500 Kg. Sitzplätze ohne Fahrersitz 8. Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: - Anhänger bis 750 kg - Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. Zugangsvoraussetzung: - Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre Begleitendes Fahren - Personalausweis oder Reisepass - Sehtestbescheinigung - DRK-Schein - 1 Passbild Dauer der Ausbildung: Theoretische Mindestausbildung - 12 Doppelstunden Grundstoff - 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Praktische Mindestausbildung - Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Überlandfahrten - 4 Autobahnfahrten -3 Nachtfahrten -Begeitpersonen (Führersschein mit 17) - min. 30 Jahre alt, - min. 5 Jahre den Führerschein, - nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) |
|